Das KHZG in Deutschland als Turbo für die Digitalisierung

Ein sinnvolles Modell für die Schweiz?

Von Fabian Brüning, Pascal Frank und Christian Hammann

Anmerkung: Dieser Artikel ist der erste Teil der Artikelserie «Digitalisierung – Das Gesundheitswesen auf dem Weg der Besserung».

Das KHZG als Turbo für die Digitalisierung - Ein Modell für die Schweiz?

Mit Beginn der ersten Welle der Corona-Pandemie wurden in der Schweiz und in Deutschland grundlegende Defizite in der Digitalisierung des Gesundheitswesens sichtbar. Einer der wichtigsten Gründe dafür ist, dass vor allem Krankenhäuser in den letzten Jahren viel zu wenig in ihre digitale Infrastruktur investiert haben oder investieren konnten. Um diese Fehlentwicklung in Deutschland zu beheben und um die Digitalisierung der Kliniken voranzutreiben hat der Deutsche Bundestag das KHZG beschlossen. Damit wird gemeinsam mit den Bundesländern die gewaltige Summe von 4,3 Milliarden Euro für die Digitalisierung der wichtigsten Handlungsfelder zur Verfügung gestellt.

Kliniken in Deutschland – Eine analoge Welt

Der geringe Stand der Digitalisierung der deutschen Kliniken vor der Corona-Pandemie lässt sich anhand einiger Beispiele verdeutlichen. Der durchschnittliche EMRAM-Score (Electronic Medical Record Adoption Model, eine Methodik zur Bewertung der Digitalisierung von Spitälern) betrug im Jahr 2017 auf einer Skala von 0 (keine Digitalisierung) bis 7 (papierloses Krankenhaus) nur 2.3.1 So hatten 71% der Spitäler keine oder nur teilweise eine elektronische Medikationsunterstützung, 84% betrieben kein Patientenportal und 91% hatten keine Patientenbetten mit RFID Transpondern für ein effizientes Bettenmanagement im Einsatz, welches die Suche nach freien Betten deutlich verkürzen kann.2 Insbesondere letzteres sorgte während der ersten Welle der Corona-Pandemie für mediale Kritik und viele Bürger fragten sich zurecht, ob der gute Ruf des Gesundheitswesens im internationalen Vergleich gerechtfertigt ist. Denn nach der EMRAM-Logik liegt der Digitalisierungsgrad der deutschen Kliniken weit unterhalb vom europäischen Durchschnitt (3.6) auf einem ähnlichen Niveau wie die Schweiz. Die deutsche Politik reagierte angetrieben durch die Pandemie verhältnismässig schnell und so wurde noch im Oktober 2020 das KHZG beschlossen. Um das zur Verfügung gestellte Geld im Gegensatz zu anderen Fördertöpfen auch aufzubrauchen, wurden zusätzliche Abschlagszahlungen von bis zu 2% für stationäre Behandlungsfälle festgesetzt für den Fall, dass Kliniken nicht ausreichend digitalisiert sind.

Das KHZG als Verheissung für die digitale Klinik?

Der Investitionsbedarf in die digitale Infrastruktur der deutschen Kliniken ist gewaltig und entsprechend bietet das KHZG hier die dringend notwendige Finanzspritze. Inhaltlich werden mit dem KHZG 11 Themenfelder, sogenannte Fördertatbestände, unterstützt. Beispielsweise sind das digitale Patientenportale, klinische Entscheidungsunterstützungssysteme, digitales Medikationsmanagement sowie Robotik und Telemedizin. Ein besonderer Investitionsfokus liegt auf dem Thema IT-Sicherheit, welches pro Klinik mindestens 15% der Fördersumme beinhalten muss. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass das KHZG die Leistungsabstimmung zwischen Krankenhäusern zu Gunsten einer Spezialisierung erlaubt. Ähnliche Tendenzen sind auch in der Schweiz zu beobachten, beispielsweise in den Zürcher Stadtspitälern. Ausserdem im Fokus ist die Interoperabilität, also die Zusammenarbeit unterschiedlicher Systeme und vor allem vorausschauend die Vernetzung verschiedener Leistungserbringer. Somit bietet das KHZG ein enormes Potenzial, den digitalen Reifegrad von Krankenhäusern in kurzer Zeit und auf breiter Basis deutlich zu erhöhen und «Altlasten» zu reduzieren.

Die Vielfalt an förderbaren Bereichen stellt die Kliniken jedoch vor Herausforderungen. Denn Digitalisierung sollte nicht nur darauf abzielen den EMRAM-Score zu erhöhen, sondern auch einen spürbaren, konkreten Fortschritt für die Kliniken, die Mitarbeitenden und ihre Patienten bieten. Dafür braucht es eine abgestimmte Strategie, an welchen Stellen Investitionen überhaupt zielführend sind. Voraussetzung dafür ist zunächst eine Überprüfung der digitalen Reife und zu bestimmen, in welchen Bereichen das Potenzial der Digitalisierung nutzbar ist. Für Schweizer Spitäler lohnt sich daher in Zukunft ein Blick nach Deutschland, um zu schauen welche Themen nachhaltig erfolgreich umgesetzt wurden.

Die eilige Umsetzung des KHZG und ihre Folgen für Kliniken

  1. Ein föderalistischer Flickenteppich und keine nationale Strategie

Die Vorhaben in Deutschland werden zu 70% vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) finanziert. Die übrigen 30% werden von den Bundesländern, den Krankenhausträgern oder von beiden anteilig getragen. Bedingt durch den deutschen Föderalismus im Gesundheitswesen können die Bundesländer die konkrete Umsetzung des Förderprogramms massgeblich beeinflussen. So sind die Anforderungen an die einzelnen Fördertatbestände zwar bundesweit einheitlich definiert, allerdings kann jedes Bundesland selbst entscheiden welche Fördertatbestände unterstützt werden. Zudem können länderspezifische Fristen für die Einreichung der Fördergesuche der Kliniken gelten. National einheitliche Rahmenbedingungen für die Förderung hätten gleiche Voraussetzungen für die Kliniken und damit einen Fokus auf die eigentlichen Projekte geschaffen.

Ein vom Bund getragenes Förderprogramm für Spitäler in der Schweiz, ähnlich dem deutschen KHZG, ist aus Finanzierungssicht nicht vorstellbar. Da die Kantone für die Gesundheitsversorgung zuständig sind könnte der Bund zwar eine Initiative anstossen, deren konkrete Ausgestaltung und Umsetzung wäre jedoch von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Damit besteht, wie in Deutschland, die Gefahr eines föderalen Flickenteppichs im Gesundheitsbereich, in dem aber eine national abgestimmte Gesamtstrategie am sinnvollsten ist. Aus informationstechnischer Sicht ist hier insbesondere die Interoperabilität der verschiedenen Systeme hervorzuheben, denn Gesundheit hört nicht an der Kantonsgrenze auf.

  1. Ungewissheit als Hemmnis für Investitionen

Die durch das KHZG ermöglichte Finanzspritze ist für viele Kliniken zwar sehr attraktiv, der Weg dorthin jedoch steinig. Die Fristen für die Einreichung der Förderanträge sind von Bundesland zu Bundesland verschieden und teilweise extrem kurz ausgelegt. In Hamburg beispielsweise mussten die Anträge bereits Ende Januar eingereicht sein, wohingegen Kliniken in Baden-Württemberg noch bis Mitte Oktober Zeit dafür haben. Für viele Kliniken, welche durch die Corona-Pandemie finanziell und personell stark beansprucht sind, ist diese knappe Frist ohne externe Beratung kaum möglich, denn die Ausarbeitung einer Digitalstrategie mit entsprechend selektiver Auswahl der Fördertatbestände ist für sie in diesem Umfang Neuland.

Nach Einreichung der Anträge muss zuerst das jeweilige Bundesland entscheiden, welches die Anträge bis spätestens Ende 2021 an das zuständige Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) übermitteln muss. Allein in Nordrhein-Westfalen werden jedoch ca. 1000 Anträge erwartet und durch den damit verbundenen administrativen Mehraufwand deutet sich bereits jetzt eine entsprechend lange Bearbeitungszeit an. Auch bei der weiteren Prüfung der Anträge durch das BAS ist ein personeller Engpass abzusehen. Für die antragstellenden Kliniken bedeutet dies finanzielle Ungewissheit, denn es wird einige Zeit unklar sein, wann, ob und wieviel Fördermittel sie erhalten werden.

Sollte sich die Schweiz doch für eine finanzielle Förderung der Spitäler entscheiden, sollten landesweit einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen und frühzeitig kommuniziert werden. Absehbare Personalengpässe bei den Behörden müssen zeitnah angegangen werden, damit die Krankenhäuser eine gute Planbarkeit erreichen können. Aus wirtschaftlicher Sicht der Kliniken hat dies eine hohe Priorität, da sich manche Investitionen in die Digitalisierung im Gesundheitswesen auf den ersten Blick nicht auszahlen und eine daraus resultierende Investitionszurückhaltung vermieden werden sollte.

Fazit: Was Schweizer Spitäler von Deutschland lernen können

Die Kliniken in Deutschland waren bereits vor der Corona-Pandemie personell nicht gut aufgestellt und das Jahr 2020 brachte viele Häuser finanziell und personell an ihre Grenzen, nicht zuletzt aufgrund der unterdurchschnittlich digitalisierten Infrastruktur. Die potenzielle Wirkung des KHZG auf die Kliniken ist entsprechend gross und könnte innerhalb kurzer Zeit für eine spürbare Steigerung der digitalen Reife sorgen. Der durchschnittliche EMRAM-Score könnte innerhalb weniger Jahre um mehr als zwei Stufen steigen und den digitalen Reifegrad der Spitäler in Deutschland weit über den europäischen und den Schweizer Durchschnitt heben.

Wird das teure Schweizer Gesundheitswesen jetzt von Deutschland abgehängt? Mit Blick auf die fortschreitende digitale Transformation ist es auch hier geboten darüber nachzudenken, wie die richtigen Rahmenbedingungen für ein fortschrittliches, digitales Gesundheitswesen gelegt werden können. Eine klar definierte und strukturierte Vorgehensweise wäre für eine Förderung unabdingbar, um die Fehler des teilweise übereilt beschlossenen und umgesetzten deutschen KHZG zu vermeiden. Die Schweiz sollte daher die richtigen Fragen stellen und kann dafür auf die deutschen Kliniken schauen:

  • Wie können die richtigen finanziellen Anreize für Digitalisierung geschaffen werden?
  • In welchen Bereichen lohnt sich eine durch die Spitäler selbst finanzierte Investition und wie kann dadurch eine spürbare Verbesserung der Behandlungsqualität erreicht werden?
  • Inwiefern können durch gezielte Investitionen in die digitale Infrastruktur eine höhere Effizienz erreicht werden und Kosten eingespart werden?

Was denken Sie: würde eine Unterstützung von Bund und Kantonen auch in der Schweiz helfen, aufgeschobene Digitalisierungsprojekte umzusetzen?

Quellen:
1 Krankenhaus-Report 2019: Das digitale Krankenhaus: Springer Verlag, 2020.
2 Krankenhaus-Report 2020: Finanzierung und Vergütung am Scheideweg, Springer Verlag, 2020. Das digitale Krankenhaus, 2019 (DKI/BDO).

Im nächsten Teil der Artikelserie diskutieren wir Methoden zur Bestimmung des Digitalisierungsgrads in Spitälern, beispielsweise nach der EMRAM-Logik.

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